Unser Grundgesetz wird nach neun Monaten Entwicklungsarbeit am 23. Mai 1949 feierlich verkündet. Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates und elf (von zwölf) Ministerpräsidenten unterschreiben die Originalausfertigung. Das Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland ist gegründet.
Konrad Adenauer kommentiert diesen historischen Moment in seiner Ansprache folgendermaßen: "Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes."
Grundgesetz, Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Hier mehr zur Entstehung unseres Grundgesetzes und zum deutschen Bundestag.
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